Entdecken Sie diese hochmodernen Büroräume in der Grabenstrasse 15a in 6340 Baar, die perfekt für anspruchsvolle Unternehmen konzipiert sind. Die 2020 und 2024 vollständig renovierten Räumlichkeiten bieten auf 110 m² Nutzfläche eine ideale Arbeitsumgebung mit zeitgemässer Ausstattung.
Aktuell werden 2 Gewerberäume à 110m2 zusammen genutzt, welche aber auf Wunsch auch getrennt (wie auf dem Bild) und einzeln verkauft werden kann.
Fläche Links mit 110m2 - CHF 1'245'000.- (31.5/1000 Miteigentum)
Fläche Rechts mit 110m2 - CHF 1'245'000.- (31.5/1000 Miteigentum)
-------------------------------------------------------------
Beide Flächen zusammen = CHF 2'380'000.- (63/1000 Miteigentum)
Die Büroräume überzeugen durch:
· Moderne Arbeitsplätze: Helle Büroräume mit weissen Magnet-Wänden, elegantem Eichen-Parkett Boden und grossen Fenstern in den Büroräumen und Natursteinplatten im Flur für eleganten Flair.
· Flexible Raumaufteilung: 5.5 Zimmer mit Glastrennwänden und voll ausgebauten Räumen
· Komfortable Ausstattung: Rollstuhlgerecht, Aufzug, Balkon und eigene Garagenplätze (Miete)
· Hohe Decken: Grosszügige 2.92 m Deckenhöhe für ein angenehmes Raumgefühl inkl. Akustikpanele
· Vollausstattung: Kaffeebar, Lounge, Sitzungszimmer, Büroräume, Leuchten, IT-Infrastruktur, Kabel-TV, Abwasser-, Strom- und Wasseranschluss vorhanden, Mobiliar (auf Wunsch)
Erstklassige Lage: Die Büroräume befinden sich in ruhiger Umgebung und sind dennoch hervorragend angebunden und sozusagen an der Stadtgrenze Zug. Der Bahnhof Baar Lindenpark ist nur 7 Gehminuten entfernt, die Haltestelle Baar Neufeld erreichen Sie in 5 Minuten. Ein Lidl-Supermarkt befindet sich praktischerweise nur 3 Gehminuten entfernt. Die Lage ist sowohl tagsüber als auch nachts sehr ruhig und bietet im Sommer viel Sonnenschein.
Diese repräsentativen Geschäftsräume aus dem Jahr 2011 mit ihrer modernen Renovierung von 2020/2024 bieten alles, was ein erfolgreiches Unternehmen benötigt. Die Kombination aus zentraler Lage, moderner Ausstattung und ruhiger Arbeitsatmosphäre macht diese Büroräume zur idealen Wahl für Ihr Unternehmen.
Hinweis: Gemäss STWEG Reglement ist es gestattet, den Gewerberaumes ohne die Genehmigung der Stockwerkelgentümerversamm-
lung, nach freier Wahl in mehrere Stockwerkeinheiten
aufzuteilen oder zusammenzulegen (ohne Wertquotenveränderung
für die übrigen Anteile).