Besonderheiten zum Objekt · Bauland für Neubau als Erstwohnsitz und ohne Architekturverpflichtung
· Diese Baulandparzelle ermöglicht den Neubau eines / zweier Einfamilienhäuser oder eines kleinen Mehrfamilienhauses
· Das bestehende Stallgebäude kann belassen, ausgebaut oder abgebrochen werden
· Die Erschliessung mit Wasser, Abwasser und Strom ist bis zur Parzellengrenze vorhanden
· Das typische Wohnquartier ist ganzjährig gut besonnt und ruhig gelegen
Informationen / Administratives · Sind Sie an einer unverbindlichen Besichtigung interessiert? Kontaktieren Sie uns unter +41 (0)81 416 15 15 oder senden Sie uns eine E-Mail an .
· Die Kauf- und Zahlungsbedingungen sehen vor, dass bei Beurkundung ca. 15% des Kaufpreises anzuzahlen sind und die Restzahlung auf Datum der Eigentumsübertragung zu erfolgen hat. Die Käuferschaft hat anlässlich der Beurkundung das unwiderrufliche Zahlungsversprechen einer anerkannten Schweizer Bank über den Gesamtpreis vorzulegen.
· Die Kaufnebenkosten wie Handänderungssteuer, Notariats- und Grundbuchgebühren werden je hälftig von der Verkäuferschaft und Käuferschaft übernommen.
· Bei der Finanzierung beraten und unterstützen wir Sie gerne durch unsere guten Bankbeziehungen vor Ort. Wir klären für Sie Finanzierungsmöglichkeiten ab und begleiten Sie nach Wunsch zu den Verhandlungen.
· Alle Angaben in der Verkaufsdokumentation ohne Gewähr.