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Bajonett der Schweizer Armee
Dolchbajonett 57
Dazu der Frosch aus Leder von Sattlerei O. Aedi
Klinge ca. 24cm
Achtung:
Schweizerische Ordonnanzdolche und bajonette gelten als Waffen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG. Sie dürfen nicht getragen, jedoch ohne Bewilligung nicht gewerbsmässig erworben, vermittelt oder eingeführt werden. Das Verbot für Angehörige bestimmter Staaten und die Bestimmungen über den Erwerb durch nicht niedergelassene ausländische Staatsangehörige bleiben vorbehalten.
Abholung in 6440 Brunnen oder Versand 9.-